Gestaltungssatzung für die Bebauung

Die Vorgaben der Gestaltungssatzung stellen die allgemeinverbindliche Grundlage für die Stadtbildpflege dar. Sie bilden einen Rahmen für qualitätsvolle, gestalterische Ideen des Weiterbauens im Einklang mit der Schutzbedürftigkeit von Gebäuden und des Stadtbildes.
Die Gestaltungssatzung bietet Gebäudeeigentümer*innen, Gewerbetreibenden und den Bewohnerinnen und Bewohnern Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Gleichbehandlung bei zukünftigen baulichen Maßnahmen und schützt vor unangemessenen Beeinträchtigungen aus dem direkten baulichen Umfeld.

Das Nebeneinander dieser unterschiedlichen Bebauungstypen aus unterschiedlichen Zeitschichten, die sowohl eigene als auch gemeinsame und verbindende Gestaltungsmerkmale, wie die Lage in einer Flucht, eine Traufständigkeit, eine Zwei- bis Viergeschossigkeit, glatte Lochfassaden, stehende Fensterformate, Satteldächer und geschlossene Dachflächen, aufweisen, macht den besonderen Charakter des Uerdinger Stadtkerns aus. Heute wird das Stadtbild überwiegend von folgenden Bebauungstypen geprägt, die sich über den Uerdinger Stadtkern verteilen:

  • Kleinbürgerliche Häuser, entstanden zwischen der Stadtgründung bis ca. 1800
  • Spätbarocke Bürgerhäuser, entstanden zwischen 1700 und 1800
  • Klassizistische Bürgerhäuser, entstanden 1800 bis 1870
  • Historistische Stadthäuser, entstanden 1870 bis 1945
  • Wohn- und Geschäftshäuser und Wohnhäuser der Nachkriegszeit, entstanden ab 1945
  • Post-/Nachmoderne Wohnbauten, entstanden ab 1980

 

Eine „stabile“ Stadtstruktur mit erhaltenem Stadtgrundriss, einer historischen Parzellenstruktur und klar ablesbaren öffentlichen Räumen bildet den Rahmen für das Miteinander dieser unterschiedlichen Baukörper.

Gestaltungsziele für die Baudenkmäler und die erhaltenswerte Bausubstanz sind der Erhalt, die Instandsetzung und Sichtbarmachung der ursprünglichen Charakteristik und Stilmerkmale der straßenseitigen Fassade sowie des Daches. Umbauten und Anbauten an den übrigen Gebäuden und Neubauten haben sich an den gestalterischen Merkmalen der prägenden Bebauungstypen zu orientieren und im vorgegebenen Rahmen der Satzung das Uerdinger Stadtbild zu ergänzen. Die Gestaltung der auf das Straßen- und Stadtbild einwirkenden baulichen Anlagen sollen sich auf das im stadträumlich, historisch verbürgte Umfeld beziehen.